Z-Leistungen

Erstgespräch – Sie investieren lediglich etwas Zeit!

Sie sollten nicht nur „ganz zufrieden“ mit Ihrer Steuerberatung sein! Vielmehr rundum sorglos und bestens beraten – schließlich geht es um Ihr Geld und somit um Vertrauen.

Wir laden Sie ein, uns in einem unverbindlichen Gespräch kennen zu lernen. Sie entscheiden danach ganz ohne Kostenrisiko, ob wir der richtige Partner für Sie sind. Verwenden Sie bitte den Telefon-Button oder das Kontaktformular um ein Erstgespräch zu vereinbaren oder rufen Sie uns einfach direkt unter +49 2232 – 5655610 an.

Beraterwechsel – Lediglich ein kleiner Schritt

Ein Steuerberaterwechsel ist in den meisten Fällen jederzeit möglich. Sie müssen hierzu nicht bis zum Jahresende warten. Die Erfahrung zeigt, dass viele Mandanten einen Steuerberaterwechsel scheuen, da sie diesen Schritt für kompliziert, formalistisch und langwierig halten. Tatsächlich bedarf es für die Kündigung eines Mandates von Ihnen nur eines Einzeilers.

Die Mandatsübergabe zwischen den Steuerberatern wird danach professionell und reibungslos binnen weniger Tage vollständig abgewickelt. Dies wird durch das Steuerberatungsgesetz gesetzlich sichergestellt und durch unsere Systemsoftware technisch gewährleistet. Sprechen Sie uns an! Wir zeigen Ihnen, wie leicht ein – vielleicht lang ersehnter – Steuerberaterwechsel sein kann.

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„Nicht das, was du nicht weißt, bringt dich in Schwierigkeiten, sondern das, was du sicher zu wissen glaubst, obwohl es gar nicht wahr ist.“

Mark Twain

Steuerberatung

Wir denken nicht, dass es verwerflich ist, wenn Sie möglichst viel von Ihrem Einkommen behalten möchten. In Deutschland trifft Sie die Steuerkeule besonders hart. Sie kommen daher heute nicht mehr umhin, Ihre Möglichkeiten, Steuern legal zu sparen, auch tatsächlich wahrzunehmen. Doch nicht selten zeigt sich, dass sich der Status Quo steuerlich noch besser abstimmen lässt.

Vielfach beinhalten Ihre Zukunftspläne Steuerfallen oder steuerliche Verbesserungspotenziale. Aber nicht jede mögliche Steuergestaltung ist letztlich dazu geeignet, dass Sie unter dem Strich besser gestellt sind. Wahrscheinlich passt auch nicht jede aus steuerlicher Sicht sinnvolle Gestaltung zu Ihrer Lebensplanung oder Ihrem Risikoprofil. Steuerberatung ist individuell und von Zeit zu Zeit sind Anpassungen erforderlich.

Bei unserer Beratung berücksichtigen wir diese Aspekte und schauen mit Ihnen zusammen über den steuerlichen Tellerrand hinaus.

Im unternehmerischen Bereich decken unsere Beratungsleistungen das gesamte Spektrum von der Gründung bis zur Liquidation einer Firma ab.
Wir unterstützen Sie unter anderem

  • bei Ihrer Existenzgründung
  • bei Ihrer Rechtsformwahl bzw. Ihrem Rechtsformwechsel
  • bei Firmenzusammenschlüssen und Umwandlungen
  • bei Ihren Bankgesprächen
  • bei Ihren steuerlichen Vertragsgestaltungen
  • mit steuerlichen Gutachten und Unternehmensbewertungen
  • bei Ihrer Unternehmensnachfolge
  • bei Ihrer Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und sämtlichen Steuererklärungen und Meldungen an Behörden

In der privaten Sphäre finden wir unter anderem Lösungen

  • bei Ihren Vermögensübertragungen
  • bei der steuerlichen Gestaltung von Schenkungen und Testamenten
  • bei Nacherklärungen und Selbstanzeigen
  • bei steuerlichen Fragen rund um Ihre Vermögensanlagen
  • bei der Erstellung von privaten Steuererklärungen
    (z.B. Einkommensteuer-, Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen, Einheitswertfeststellungen)

Gegenüber der Finanzverwaltung helfen wir Ihnen unter anderem bei Ihrer Interessenwahrung

  • bei der Beantwortung von Anfragen des Finanzamtes
  • bei Betriebsprüfungen
  • im Änderungsverfahren
  • im Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchsverfahren)
  • im Steuerstrafverfahren
  • bei der Beantragung verbindlicher Rechtsauskünfte
  • im Klageverfahren vor den Finanzgerichten

 

Private Steuererklärungen

Bei einer einkommensteuerlichen Spitzenbelastung von bis zu 45 % von Ihrem Einkommen gilt, es, Fehler bei der Erstellung der Steuererklärung zu vermeiden.

Auch wenn der Gesetzgeber in der Vergangenheit viele Möglichkeiten zur Steuergestaltung eingeschränkt hat, gibt es heute in aller Regel immer noch Möglichkeiten, Ihre Steuererklärung zu optimieren.

Darüber hinaus prüfen wir den Steuerbescheid und setzen uns beim Finanzamt für Ihre Interessen ein. Wenn es erforderlich wird auch im Änderungs-, Rechtsbehelf- oder Klageverfahren.

Wir unterstützen Sie unter anderem

  • bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärungen
  • bei der Erstellung von Feststellungserklärungen für Erben- und Grundstückseigentümergemeinschaften
  • bei der Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen und den zugehörigen Feststellungserklärungen
  • bei der Überprüfung von Einheitswertbescheiden und der Erstellung von Feststellungserklärungen zum Zweck der Einheitsbewertung und der Feststellung des Grundsteuermessbescheides

Lohnabrechnungen

Durch eine zutreffende und pünktliche Abrechnung der Löhne und Gehälter halten Sie die Motivation Ihrer Mitarbeiter hoch.

Aber Personalverwaltung ist komplex und kostet Zeit. Dazu gehören der Datenaustausch mit Mitarbeitern, Behörden und Krankenkassen, aber auch die Reisekostenabrechnung oder der Besuch eines Prüfers.

 

Wir sind stets auf dem neuesten Stand im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht und können Ihnen alle Fragen kompetent beantworten. Wir kümmern uns um den gesamten Prozess Ihrer Lohnabrechnung unter Beachtung sämtlicher rechtlicher Vorgaben.

> hier zum Leistungspaket Personal

Finanzbuchhaltungen

Für eine optimierte Unternehmensführung ist eine aktuelle und aussagekräftige Buchführung erforderlich. Aus den hieraus abgeleiteten betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie den Summen- und Saldenlisten können wir gemeinsam feststellen, wo Ihr Unternehmen steht, erkennen welche Kosten aus dem Ruder laufen und bestimmen, welche steuerlichen Gestaltungen für Sie sinnvoll sind.

Aus einer gepflegten Offenen-Posten Verwaltung, erhalten Sie einen Überblick
über Ihre Außenstände und Zahlungsverpflichtung. Aufbauend hierauf ist auch die Auslagerung des Zahlungsverkehrs und des Mahnwesens aus Ihrem Unternehmen denkbar.

Beim Belegaustausch entscheiden Sie, ob Sie die digitale Variante oder klassische Variante bevorzugen.

Bei der klassischen Variante lassen Sie uns die Buchhaltungsbelege mit der Post oder durch persönliche Abgabe in der Kanzlei zukommen. Alternativ können Sie auch unsere Paketschließfächer in Frechen – Königsdorf nutzen.

Bei der digitalen Variante setzen wir die DATEV-Programmlösung Unternehmen-Online ein. Diese Variante ermöglicht es Ihnen, uns gescannte Buchhaltungsbelege bequem online zur Verfügung zu stellen. Die Originale verlassen dabei nicht Ihr Haus und sind stets verfügbar.

hier zum Leistungspaket Finanzbuchhaltung

 

Jahresabschlüsse + betriebliche Steuererklärungen

Nach Beendigung des Geschäftsjahres fertigen wir für Sie den Jahresabschluss und erstellen die erforderlichen Steuer- und Feststellungserklärungen.

Wir erstellen jede erforderliche Art von Bilanz und Gewinnermittlung für Einzelunternehmen, Freiberufler, Vereine, Kapital- und Personengesellschaften.
Die Kommunikation mit Ihrem Finanzamt übernehmen wir ebenfalls für Sie.

Sobald wir den finalen Entwurf des Jahresabschlusses fertiggestellt haben, setzen wir uns gerne mit Ihnen zusammen. In dem Beratungsgespräch sprechen wir mit Ihnen über Ihre Zahlen, die Besonderheiten und die Unternehmensentwicklung. Wir besprechen gemeinsam, welche handelsrechtlichen- und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Außerdem können Sie natürlich gerne Ihre Fragen mitbringen.

Für Unternehmen, die Ihre Buchhaltung selber führen möchten und lediglich den Jahresabschluss und die Steuererklärungen bei uns fertigen lassen, bieten wir an, schon im laufenden Jahr Ihre Zahlen auf Schlüssigkeit hin zu prüfen oder Ihre Buchhaltung vollumfänglich zu überwachen.

Bei Bedarf können wir Ihnen auch mittels einer Unterberaternummer den Zugang zu den Buchhaltungsprogrammen von unserem Systempartner DATEV ermöglichen.

hier zum Leistungspaket Bilanz

Honorare und Leistungspakete

Grundlage für die Honorarabrechnung in der Steuerberatung ist grundsätzlich die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Damit Sie bei der Leistungsabrechnung keine böse Überraschung erleben, bevorzugen wir es jedoch dort, wo es sinnvoll und machbar ist, vorab ein Leistungspaket mit einem Pauschalpreis zu vereinbaren. Nachträgliche Belastungen am Jahresende gehören dann der Vergangenheit an. Auch die Vergütung Ihres Steuerberaters muss für Sie kalkulierbar sein. Uns ist wichtig, dass Preis und Leistung zueinander passen, denn wir sind an einer langfristigen Zusammenarbeit mit Ihnen interessiert.

 

In den Leistungspaketen zur Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie zu den Jahresabschlussarbeiten haben wir den Leistungsumfang definiert, der grundsätzlich vom jeweiligen Paketpreis abgedeckt wird.

Natürlich sind hiervon Abweichungen möglich. Gerne passen wir den Leistungsumfang Ihren individuellen Bedürfnissen an. Verschaffen Sie sich bitte mit Hilfe der Leistungskataloge einen ersten Überblick über die zusätzlichen Leistungsbausteine. Sollte eine für Sie erforderliche Leistungskomponente nicht vorhanden sein, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen.